M50

Kosten- und Leistungsrechnung (Projekt Controlling)

Seminar-Steckbrief

SeminarM50 - Kosten- und Leistungsrechnung (Projekt Controlling)
Zielgruppenach Abstimmung
Dauerder Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
FormatOnline, Präsenz oder Hybrid

Kurzbeschreibung

Verstehen Sie in kurzer Zeit, wie eine Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut ist und wie sie funktioniert.

Lernziele

1werden Sie sicher im Umgang mit den praxisrelevanten Fachbegriffen der Kostenrechnung.
2Erfahren Sie anschaulich, wo und warum im Unternehmen Kosten entstehen und wie sie innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung weiter verrechnet werden.
3Werden Sie fit beim Kalkulieren von Selbstkosten, Einstandspreisen und Verkaufspreisen.

Agenda / Inhalte

BlockThemaInhalte / Nutzen
1werden Sie sicher im Umgang mit den praxisrelevanten Fachbegriffen der Kostenrechnung.Erfahren Sie anschaulich, wo und warum im Unternehmen Kosten entstehen und wie sie innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung weiter verrechnet werden.
2Werden Sie fit beim Kalkulieren von Selbstkosten, Einstandspreisen und Verkaufspreisen.Lernen Sie die Vorzüge der Deckungsbeitragsrechnung kennen und sie bei betrieblichen Entscheidungen gewinnbringend anzuwenden.
3Inhalte Seminar "Kosten- und Leistungsrechnung / KostenrechnungGrundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung
4Aufgaben und Teilbereiche der Kosten- und LeistungsrechnungGrundbegriffe und wichtige Kostenarten
5KostenstellenrechnungBetriebsabrechnung mit BAB
6GemeinkostenzuschlagssätzeKalkulation von Erzeugnissen und Handelswaren
7Zuschlagskalkulation mit MaschinenstundensatzKalkulation von Handelswaren
8Vor- und NachkalkulationKurzfristige Erfolgsrechnung in der Kosten- und Leistungsrechnung
9GesamtkostenverfahrenUmsatzkostenverfahren
10DeckungsbeitragsrechnungMängel der Vollkostenrechnung
11Mehrstufige DeckungsbeitragsrechnungBreak-even-Analysen
12Absoluter und relativer DeckungsbeitragPreisuntergrenzen
13„Make-or-buy“AGB-Schulungen
141. Geltung1.1 Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Schulungsangebote der Stefanedv und für sämtliche Verträge der Stefanedv mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Schulungsleistungen.
151.2 Soweit Schulungsverträge oder –angebote der Stefanedv schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.2. Schulungsort
16Bei den von der Stefanedv durchgeführten Schulungen handelt es sich um Inhouse-Schulungen, die in den Räumen des auftraggebenden Unternehmens oder beim beauftragten Seminarhaus stattfinden.3. Schulungsinhalt
17Der allgemeine Schulungsinhalt der vom Auftraggeber gewünschten EDV-Schulung liegt dem Angebot bei. Detailliertere Absprachen über den Inhalt der Schulungen können in enger Absprache zwischen dem Auftraggeber und dem Dozenten vor Beginn der Schulung geführt werden.4. Vorkenntnisse / Schulungserfolg
18Für das Vorhandensein von erforderlichen Vorkenntnissen trägt der Teilnehmer die Verantwortung.Die Stefanedv beschäftigt im Rahmen ihrer Kurse qualifizierte Dozenten. Die Stefanedv kann für den Schulungserfolg, der im Wesentlichen auch vom Einsatz und den Vorkenntnissen des Schulungsteilnehmers abhängt, keine Gewährleistung übernehmen.
195. Rechnungsstellung, Zahlung5.1 Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Schulung. Zu Beginn der Schulung werden 30 Prozent des Rechnungsbetrages als Anzahlung fällig. Weitere 20 Prozent werden zur Hälfte des Schulungskurses fällig. Am Ende der Schulung erfolgt die Schlussrechnung – in Absprache können auch Schlussrechnungen über die gesamte Dienstleitung erfolgen.
205.2 Für die Rechnungen der Stefanedv gilt eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist stefanedv berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.6. Leistungshindernisse, Unmöglichkeit
216.1 Bei Ausfall des Schulungskurses aufgrund von Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Stefanedv bemüht sich innerhalb von fünf Werktagen einen geeigneten Ersatzdozent anzubieten.Die Stefanedv haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten für Reise, Übernachtung und/oder Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
226.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Stefanedv berechtigt, die Durchführung des Kurses um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.7. Haftung

Praxisübungen

1Die Stefanedv haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten für Reise, Übernachtung und/oder Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
26.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Stefanedv berechtigt, die Durchführung des Kurses um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
37. Haftung