| 1 | werden Sie sicher im Umgang mit den praxisrelevanten Fachbegriffen der Kostenrechnung. | Erfahren Sie anschaulich, wo und warum im Unternehmen Kosten entstehen und wie sie innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung weiter verrechnet werden. |
| 2 | Werden Sie fit beim Kalkulieren von Selbstkosten, Einstandspreisen und Verkaufspreisen. | Lernen Sie die Vorzüge der Deckungsbeitragsrechnung kennen und sie bei betrieblichen Entscheidungen gewinnbringend anzuwenden. |
| 3 | Inhalte Seminar "Kosten- und Leistungsrechnung / Kostenrechnung | Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung |
| 4 | Aufgaben und Teilbereiche der Kosten- und Leistungsrechnung | Grundbegriffe und wichtige Kostenarten |
| 5 | Kostenstellenrechnung | Betriebsabrechnung mit BAB |
| 6 | Gemeinkostenzuschlagssätze | Kalkulation von Erzeugnissen und Handelswaren |
| 7 | Zuschlagskalkulation mit Maschinenstundensatz | Kalkulation von Handelswaren |
| 8 | Vor- und Nachkalkulation | Kurzfristige Erfolgsrechnung in der Kosten- und Leistungsrechnung |
| 9 | Gesamtkostenverfahren | Umsatzkostenverfahren |
| 10 | Deckungsbeitragsrechnung | Mängel der Vollkostenrechnung |
| 11 | Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung | Break-even-Analysen |
| 12 | Absoluter und relativer Deckungsbeitrag | Preisuntergrenzen |
| 13 | „Make-or-buy“ | AGB-Schulungen |
| 14 | 1. Geltung | 1.1 Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Schulungsangebote der Stefanedv und für sämtliche Verträge der Stefanedv mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Schulungsleistungen. |
| 15 | 1.2 Soweit Schulungsverträge oder –angebote der Stefanedv schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor. | 2. Schulungsort |
| 16 | Bei den von der Stefanedv durchgeführten Schulungen handelt es sich um Inhouse-Schulungen, die in den Räumen des auftraggebenden Unternehmens oder beim beauftragten Seminarhaus stattfinden. | 3. Schulungsinhalt |
| 17 | Der allgemeine Schulungsinhalt der vom Auftraggeber gewünschten EDV-Schulung liegt dem Angebot bei. Detailliertere Absprachen über den Inhalt der Schulungen können in enger Absprache zwischen dem Auftraggeber und dem Dozenten vor Beginn der Schulung geführt werden. | 4. Vorkenntnisse / Schulungserfolg |
| 18 | Für das Vorhandensein von erforderlichen Vorkenntnissen trägt der Teilnehmer die Verantwortung. | Die Stefanedv beschäftigt im Rahmen ihrer Kurse qualifizierte Dozenten. Die Stefanedv kann für den Schulungserfolg, der im Wesentlichen auch vom Einsatz und den Vorkenntnissen des Schulungsteilnehmers abhängt, keine Gewährleistung übernehmen. |
| 19 | 5. Rechnungsstellung, Zahlung | 5.1 Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Schulung. Zu Beginn der Schulung werden 30 Prozent des Rechnungsbetrages als Anzahlung fällig. Weitere 20 Prozent werden zur Hälfte des Schulungskurses fällig. Am Ende der Schulung erfolgt die Schlussrechnung – in Absprache können auch Schlussrechnungen über die gesamte Dienstleitung erfolgen. |
| 20 | 5.2 Für die Rechnungen der Stefanedv gilt eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist stefanedv berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen. | 6. Leistungshindernisse, Unmöglichkeit |
| 21 | 6.1 Bei Ausfall des Schulungskurses aufgrund von Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Stefanedv bemüht sich innerhalb von fünf Werktagen einen geeigneten Ersatzdozent anzubieten. | Die Stefanedv haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten für Reise, Übernachtung und/oder Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. |
| 22 | 6.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Stefanedv berechtigt, die Durchführung des Kurses um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. | 7. Haftung |